Jahresabschluss

  • im Rahmen der Einnahmen- Ausgabenrechnung
  • Bilanzen im Rahmen der Wertgrenzen des § 221 Abs. 1-3 UGB (Bilanzsumme bis € 4,84 Mio. - Umsatzsumme bis € 9,68 Mio.)
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlussanalyse und Besprechung
  • Kennzahlenanalyse
  • Erstellung und Einreichung von Arbeitnehmerveranlagungen
  • Einreichung der Steuererklärungen durch Steuerberatungskanzlei
  • Zwischenbilanzen

Beratung

  • bei Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherung
  • Hochrechnungen und Forecast auf das Jahr
  • Erstellung von Finanzplänen

Vertretung

  • in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben
  • vor Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten
  • in Einrichtungen des Arbeitsmarktservice
  • bei Berufsorganisationen (Ärztekammer, WKO)
  • bei Landesfremdenverkehrsverbänden
  • bei allen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zuständigen Ämtern und Behörden
  • in Angelegenheiten der Kammerumlage

Vortrag Arbeitnehmer veranlagung am Freitag, 04. Oktober 2013

Steuerzahler schenken der Finanz ein Vermögen! SIE AUCH?


Ab 1. Februar 2014 nur mehr IBAN und BIC

Ab 1. Februar 2014 benötigt man für Überweisungen an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Kontonummer „IBAN“. Zahlungsaufträge innerhalb Österreichs können dann nur mehr mit der IBAN beauftragt werden.


GmbH

Mit 01.07.2013 soll nun endlich die seit längerem diskutierte GmbH-Reform in Kraft treten. Folgende Änderungen sind geplant:


Pendlerförderung NEU

Rückwirkend mit 1. Jänner 2013


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