Jahresabschluss
- im Rahmen der Einnahmen- Ausgabenrechnung
- Bilanzen im Rahmen der Wertgrenzen des § 221 Abs. 1-3 UGB (Bilanzsumme bis € 4,84 Mio. - Umsatzsumme bis € 9,68 Mio.)
- Anlagenbuchhaltung
- Jahresabschlussanalyse und Besprechung
- Kennzahlenanalyse
- Erstellung und Einreichung von Arbeitnehmerveranlagungen
- Einreichung der Steuererklärungen durch Steuerberatungskanzlei
- Zwischenbilanzen
Beratung
- bei Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherung
- Hochrechnungen und Forecast auf das Jahr
- Erstellung von Finanzplänen
Vertretung
- in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben
- vor Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten
- in Einrichtungen des Arbeitsmarktservice
- bei Berufsorganisationen (Ärztekammer, WKO)
- bei Landesfremdenverkehrsverbänden
- bei allen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zuständigen Ämtern und Behörden
- in Angelegenheiten der Kammerumlage