Stelleninserate
Seit 01.03.2011 sind Arbeitgeber verpflichtet, in Stelleninseraten das kollektivvertragliche oder das durch Gesetz geltende Mindestentgelt anzugeben.
Zahlt der Arbeitgeber mehr als das Mindestentgelt, muss auch diese Überzahlung angegeben werden.
Ab 01.01.2012 erfolgt beim ersten Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Ermahnung. Bei jedem weiteren Verstoß wird eine Geldstrafe von der Bezirksverwaltungsbehörde bis zu € 360,00 verhängt.