Stelleninserate

Seit 01.03.2011 sind Arbeitgeber verpflichtet, in Stelleninseraten das kollektivvertragliche oder das durch Gesetz geltende Mindestentgelt anzugeben.

Zahlt der Arbeitgeber mehr als das Mindestentgelt, muss auch diese Überzahlung angegeben werden.
 
Ab 01.01.2012 erfolgt beim ersten Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Ermahnung. Bei jedem weiteren Verstoß wird eine Geldstrafe von der Bezirksverwaltungsbehörde bis zu € 360,00 verhängt.


Vortrag Arbeitnehmer veranlagung am Freitag, 04. Oktober 2013

Steuerzahler schenken der Finanz ein Vermögen! SIE AUCH?


Ab 1. Februar 2014 nur mehr IBAN und BIC

Ab 1. Februar 2014 benötigt man für Überweisungen an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Kontonummer „IBAN“. Zahlungsaufträge innerhalb Österreichs können dann nur mehr mit der IBAN beauftragt werden.


GmbH

Mit 01.07.2013 soll nun endlich die seit längerem diskutierte GmbH-Reform in Kraft treten. Folgende Änderungen sind geplant:


Pendlerförderung NEU

Rückwirkend mit 1. Jänner 2013


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