Alleinverdienerabsetz- betrag ohne Kind
Für Ehepaare ohne Kinder wurde ab 2011 der Alleinverdienerabsetzbeztrag gestrichen.
Um Härtefälle auszugleichen, wurde für Pensionisten der Pensionistenabsetzbetrag von € 400,00 auf € 764,00 erhöht. Das Einkommen des Pensionisten durfte maximal € 13.100,00 betragen, der Ehepartner, mit dem der Pensionist mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet war, nicht mehr als € 2.200,00 pro Jahr verdient haben.
Diese Grenze von € 13.100,00 wurde ab 2012 auf € 19.930,00 erhöht.
Ab 2012 verdoppelt sich der Sonderausgaben-Höchstbetrag von € 2.920,00 auf € 5.840,00 für Alleinverdiener ohne Kinder, wenn der Ehepartner maximal € 6.000,00 im Jahr verdient. Außerdem vermindert sich der Selbstbehalt für die Berechnung der zumutbaren Mehrbelastung bei Kosten, die als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, in diesen Fällen um 1%.