Alleinverdienerabsetz- betrag ohne Kind

Für Ehepaare ohne Kinder wurde ab 2011 der Alleinverdienerabsetzbeztrag gestrichen.

Um Härtefälle auszugleichen, wurde für Pensionisten der Pensionistenabsetzbetrag von € 400,00 auf € 764,00 erhöht. Das Einkommen des Pensionisten durfte maximal € 13.100,00 betragen, der Ehepartner, mit dem der Pensionist mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet war, nicht mehr als € 2.200,00 pro Jahr verdient haben.
 
Diese Grenze von € 13.100,00 wurde ab 2012 auf € 19.930,00 erhöht.
 
Ab 2012 verdoppelt sich der Sonderausgaben-Höchstbetrag von € 2.920,00 auf € 5.840,00 für Alleinverdiener ohne Kinder, wenn der Ehepartner maximal € 6.000,00 im Jahr verdient. Außerdem vermindert sich der Selbstbehalt für die Berechnung der zumutbaren Mehrbelastung bei Kosten, die als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, in diesen Fällen um 1%.


Vortrag Arbeitnehmer veranlagung am Freitag, 04. Oktober 2013

Steuerzahler schenken der Finanz ein Vermögen! SIE AUCH?


Ab 1. Februar 2014 nur mehr IBAN und BIC

Ab 1. Februar 2014 benötigt man für Überweisungen an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Kontonummer „IBAN“. Zahlungsaufträge innerhalb Österreichs können dann nur mehr mit der IBAN beauftragt werden.


GmbH

Mit 01.07.2013 soll nun endlich die seit längerem diskutierte GmbH-Reform in Kraft treten. Folgende Änderungen sind geplant:


Pendlerförderung NEU

Rückwirkend mit 1. Jänner 2013


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