GmbH

Mit 01.07.2013 soll nun endlich die seit längerem diskutierte GmbH-Reform in Kraft treten. Folgende Änderungen sind geplant:

Das Mindeststammkapital von derzeit EUR 35.000,00 soll auf künftig EUR 10.000,00reduziert werden; das bedeutet, dass sich die sofort einzuzahlenden Bareinlagen von bisher EUR 17.500,00 auf nur noch EUR 5.000,00 vermindern werden.

Des Weiteren soll es zu einer Reduktion der Gründungskosten kommen, indem die Publizitäts- und Formvorschriften erleichtert werden und auch die Notariats- und Rechtsanwaltstarife vermindert werden.

Mit dem Mindeststammkapital vermindert sich auch die gewinnunabhängige Mindestkörperschaftsteuer von bisher EUR 1.750,00 auf künftig EUR 500,00.

Für ab dem 01.07.2013 gegründete GmbHs erfolgt die Festsetzung von Vorauszahlungen bereits in der verminderten Höhe. Hingegen werden bereits festgesetzte KÖST-Vorauszahlungen 2013 für vor dem 01.07.2013 gegründeten GmbHs nicht neu festgesetzt, sondern die „überhöhten" Vorauszahlungen für den Zeitraum ab 01.07.2013 werden bei der Veranlagung angerechnet und gutgeschrieben. Herabsetzungsanträge können daher in diesen Fällen nicht eingebracht werden.

Generalversammlungen sind künftig nicht nur bei Verlust des halben Stammkapitals unverzüglich einzuberufen, sondern auch bei Verfehlen der beiden URG-Kennzahlen „Eigenmittelquote" unter 8 % und „fiktive Schuldentilgungsdauer" über 15 Jahre.

Die Novellierung des GmbH-Gesetzes gilt ab Inkrafttreten für alle neuen und auch bereits bestehenden Gesellschaften, sodass auch die „alten" GmbHs eine Kapitalherabsetzung auf mindestens EUR 10.000,00 vornehmen können.

Mit dem Eigenkapital verringert sich auch der Haftungfondsfür die Gläubiger der Kapitalgesellschaft, die entsprechend schneller in die Überschuldung geraten kann.


Vortrag Arbeitnehmer veranlagung am Freitag, 04. Oktober 2013

Steuerzahler schenken der Finanz ein Vermögen! SIE AUCH?


Ab 1. Februar 2014 nur mehr IBAN und BIC

Ab 1. Februar 2014 benötigt man für Überweisungen an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Kontonummer „IBAN“. Zahlungsaufträge innerhalb Österreichs können dann nur mehr mit der IBAN beauftragt werden.


GmbH

Mit 01.07.2013 soll nun endlich die seit längerem diskutierte GmbH-Reform in Kraft treten. Folgende Änderungen sind geplant:


Pendlerförderung NEU

Rückwirkend mit 1. Jänner 2013


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