GmbH
Mit 01.07.2013 soll nun endlich die seit längerem diskutierte GmbH-Reform in Kraft treten. Folgende Änderungen sind geplant:
Das Mindeststammkapital von derzeit EUR
35.000,00 soll auf künftig EUR 10.000,00reduziert werden; das bedeutet, dass sich die sofort einzuzahlenden Bareinlagen von bisher EUR 17.500,00
auf nur noch EUR 5.000,00 vermindern
werden.
Des Weiteren
soll es zu einer Reduktion der
Gründungskosten kommen, indem die Publizitäts- und Formvorschriften
erleichtert werden und auch die Notariats- und Rechtsanwaltstarife vermindert
werden.
Mit dem
Mindeststammkapital vermindert sich auch die gewinnunabhängige Mindestkörperschaftsteuer von bisher
EUR 1.750,00 auf künftig EUR 500,00.
Für ab dem
01.07.2013 gegründete GmbHs erfolgt die Festsetzung von Vorauszahlungen bereits
in der verminderten Höhe. Hingegen werden bereits festgesetzte
KÖST-Vorauszahlungen 2013 für vor dem 01.07.2013 gegründeten GmbHs nicht neu
festgesetzt, sondern die „überhöhten" Vorauszahlungen für den Zeitraum ab
01.07.2013 werden bei der Veranlagung angerechnet und gutgeschrieben.
Herabsetzungsanträge können daher in diesen Fällen nicht eingebracht werden.
Generalversammlungen sind künftig nicht nur bei Verlust des
halben Stammkapitals unverzüglich einzuberufen, sondern auch bei Verfehlen der beiden URG-Kennzahlen „Eigenmittelquote"
unter 8 % und „fiktive Schuldentilgungsdauer" über 15 Jahre.
Die
Novellierung des GmbH-Gesetzes gilt ab Inkrafttreten für alle neuen und auch
bereits bestehenden Gesellschaften, sodass auch die „alten" GmbHs eine Kapitalherabsetzung auf mindestens EUR
10.000,00 vornehmen können.
Mit dem
Eigenkapital verringert sich auch der Haftungfondsfür die Gläubiger der Kapitalgesellschaft, die entsprechend schneller in die
Überschuldung geraten kann.