Ab 1. Februar 2014 nur mehr IBAN und BIC

Ab 1. Februar 2014 benötigt man für Überweisungen an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Kontonummer „IBAN“. Zahlungsaufträge innerhalb Österreichs können dann nur mehr mit der IBAN beauftragt werden.

Es wird empfohlen, mit der Umstellung nicht bis zum letzten Moment zu warten, sondern möglichst rasch mit der Hausbank Kontakt aufzunehmen. Alle, die bis zum 1. Februar 2014 nicht umgestellt haben, werden keine Zahlungen mehr tätigen oder erhalten können! Daher sollte schon jetzt die Umstellung auf IBAN und BIC durchgeführt werden. Unternehmen müssen ihre Zahlscheine ändern; diese heißen dann Zahlungsanweisungen und sind mit IBAN und BIC versehen.

Was ist SEPA?

SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area). 32 Staaten nehmen am einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum teil. SEPA umfasst Euro-Zahlungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten und die EWR-Länder, die nicht EU-Mitglied sind (Island, Lichtenstein und Norwegen), sowie die Schweiz und Monaco.

Was ist die IBAN?

Die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number). Die IBAN einer österreichischen Bank beginnt immer mit der 2-stelligen Länderkennung AT. Es folgt die individuelle 2-stellige Prüfziffer. Der Prüfziffer folgt die bereits verwendete 5-stellige Bankleitzahl. Den Abschluss bildet die bisherige 11-stellige Kontonummer.

Was ist der BIC?

BIC steht für „Bank Identifier Code", also eine eindeutige Kennung einer Bank. Der BIC bestimmt ein Kreditinstitut. Der BIC ist auf internationaler Ebene vergleichbar mit der bereits bekannten Bankleitzahl auf nationaler Ebene. Der BIC wird auch SWIFT-Code genannt. Bei Inlandsüberweisungen muss der BIC nicht angegeben werden, es genügt die IBAN um eine Zahlung zu beauftragen.

Wie ist die Zahlungsanweisung auszufüllen?

Die Zahlungsanweisung (= der neue Zahlschein) gilt sowohl für Überweisungen innerhalb Österreichs als auch für Überweisungen in den gesamten SEPA-Raum. Beim Ausfüllen sollten ausschließlich blaue oder schwarze Kugelschreiber verwendet werden.

Was ändert sich beim Zahlungsverkehr mit Ländern, die nicht SEPA-Teilnehmer sind? (z. B. USA oder China)

Für Überweisungen in Staaten, die nicht an SEPA teilnehmen, ist weiterhin eine Auslandsüberweisung zu machen.


Vortrag Arbeitnehmer veranlagung am Freitag, 04. Oktober 2013

Steuerzahler schenken der Finanz ein Vermögen! SIE AUCH?


Ab 1. Februar 2014 nur mehr IBAN und BIC

Ab 1. Februar 2014 benötigt man für Überweisungen an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl die internationale Kontonummer „IBAN“. Zahlungsaufträge innerhalb Österreichs können dann nur mehr mit der IBAN beauftragt werden.


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Mit 01.07.2013 soll nun endlich die seit längerem diskutierte GmbH-Reform in Kraft treten. Folgende Änderungen sind geplant:


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