Pendlerpauschale

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.

Unter gewissen Voraussetzungen besteht zusätzlich ein Anspruch auf das "kleine" oder "große" Pendlerpauschale. Tatsächliche Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.                                                                                     
 
Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.
 
Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
 

Werte ab 01.01.2011
 
einfache Fahrtstrecke
Wohnung - Arbeitsstätte
 
 
Massenbeförderungsmittel
zumutbar
Kleine Pendlerpauschale
jährlich
Massenbeförderungsmittel
nicht zumutbar
Große Pendlerpauschale
jährlich

2 bis 20 km

€ 0,00

€ 372,00

20 bis 40 km

€ 696,00

€ 1.476,00

40 bis 60 km

€ 1.356,00

€ 2.568,00

über 60 km

€ 2.016,00

€ 3.672,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Vortrag Arbeitnehmer veranlagung am Freitag, 04. Oktober 2013

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